Unterstütze uns und damit auch Andere
Unsere besondere Spendenaktion zum Jahresende!
Zum Jahresende haben wir uns eine besondere Aktion überlegt. Von allen Mitgliedsbeiträgen und Spenden, die vom 01.11. bis 31.12.2024 bei uns eingehen, möchten wir einen Teil an die gemeinnützige Organisation „Die Arche“ spenden. Diese leistet täglich wertvolle Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien und verdient unseren höchsten Respekt und unsere Unterstützung.
Wie genau läuft das ab?
Die Aktion läuft vom 1. November bis zum 31. Dezember 2024. Von jedem Mitgliedsbeitrag packen wir 10 % und von jeder Spende oder jedem Verkauf aus unserem Onlineshop 50 % in den Spendenfonds.
Spenden & Mitgliedsbeiträge gehen an:
Empfänger: Lobbyisten für Kinder
Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE52 3702 0500 0001 7677 00
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck:
Bei Spenden: Name, Vorname, Adresse
Bei Mitgliedsbeiträgen: Name(n), Vorname(n) des Mitglieds/ der Mitglieder
Hinweis zu PayPal:
Leider bestehen derzeit noch Schwierigkeiten mit der Zahlungsanbindung über PayPal. Wir sind hier im Austausch und gehen davon aus, dass spätestens zum Ende November alles wieder funktioniert. Wir bitten daher um euer Verständnis und noch um etwas Geduld.
Für maximale Transparenz werden wir hier regelmäßig den aktuellen Stand offenlegen.
Steuerliche Informationen
Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu € 3.300 im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu € 6.600, unabhängig davon, ob du zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spendest oder dort Mitglied bist. Für die ersten € 1.650 € bzw. € 3.300 wird dir nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. du erhältst exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinausgehende Beiträge kannst du erneut bis zur Höhe von € 1.650 € bzw. € 3.300 nach § 10b EstG in deiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Du reduzierst die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit deines individuellen Steuersatzes. Eine Spendenbescheinigung über die Summe der Zuwendungen geht dir spätestens am Anfang des Folgejahres automatisch zu.