Deine Spende für unseren Wahlkampf

Kommunalpolitik braucht eine Stimme für Kinder, Jugendliche und Familien! Unsere Partei setzt sich für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien ein. Wir möchten eine Welt schaffen, in der alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, glücklich und gesund aufzuwachsen und ihre Träume und Ziele zu verwirklichen.

Um unsere Ziele zu erreichen, sind wir auf deine Unterstützung angewiesen. Unser erster Wahlkampf in M-V wird viel Geld kosten. Wir möchten euch also darum bitten, uns finanziell zu unterstützen.

Wir danken dir von Herzen für jede einzelne Unterstützung und freuen uns, gemeinsam mit dir für eine bessere Zukunft von Kindern, Jugendlichen und Familien zu kämpfen.

Spenden durch Überweisung:

Empfänger: Lobbyisten für Kinder
Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE03 7002 05000001 7677 00
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: Spende MV von [Name, Vorname, Adresse]

Gib bei der Überweisung bitte deinen vollständigen Namen sowie deine Anschrift an, damit wir dir eine Spendenquittung für das Finanzamt zusenden können.

Wir sagen Danke!

Bei folgenden Unternehmen bedanken wir uns für die Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen.

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu € 3.300 im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu € 6.600, unabhängig davon, ob du zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spendest oder dort Mitglied bist. Für die ersten € 1.650 € bzw. € 3.300 wird dir nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. du erhältst exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinausgehende Beiträge kannst du erneut bis zur Höhe von € 1.650 € bzw. € 3.300 nach § 10b EstG in deiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Du reduzierst die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit deines individuellen Steuersatzes. Eine Spendenbescheinigung über die Summe der Zuwendungen geht dir spätestens am Anfang des Folgejahres automatisch zu.