Unsere Geschenkspende

Finde hier eine tolle Geschenkidee und unterstütze unsere Arbeit.

Was kann man geliebten Menschen, die schon (fast) alles haben, schenken?

Ganz einfach: Etwas Sinnvolles wie zum Beispiel unsere Geschenkspende. Auf diese Weise schenkst Du gleich doppelt Freude. Zum einen unterstützt Du unser gemeinsames Ziel Kinder- und Familienthemen politisch in den Mittelpunkt zu stellen. Zum anderen bereitest Du mit unserer liebevoll gestalteten Geschenkurkunde auch den Beschenkten eine besondere Freude. 

Einfach Formular ausfüllen und absenden. Nach der Bearbeitung bekommst Du die Zahlungsdetails. 

Nach dem Zahlungseingang senden wir Dir die Urkunde per E-Mail zu. Somit kannst Du diese selbst ausdrucken. Bitte achte auf die korrekte Angabe deiner Daten.

Muster Geschenkurkunde

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu € 3.300 im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu € 6.600, unabhängig davon, ob du zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spendest oder dort Mitglied bist. Für die ersten € 1.650 € bzw. € 3.300 wird dir nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. du erhältst exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinausgehende Beiträge kannst du erneut bis zur Höhe von € 1.650 € bzw. € 3.300 nach § 10b EstG in deiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Du reduzierst die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit deines individuellen Steuersatzes. Eine Spendenbescheinigung über die Summe der Zuwendungen geht dir spätestens am Anfang des Folgejahres automatisch zu.