Wir lehnen das Selbstbestimmungsgesetz in der jetzigen Form ab!
Das neue Selbstbestimmungsgesetz wurde am 23.08.23 im Bundeskabinett gebilligt. Wir gehen davon aus, dass es, sollte es so in Kraft treten, zu juristischen und gesellschaftlichen Problemen kommen kann. Für uns – als Partei für Kinder, Jugendliche und Familien – steht außer Frage, dass das alte Gesetz abgelöst werden musste!
Wir fragen aber auch: Was zählen Kinder hierbei? Oder werden sie wieder nicht gesehen?
Wir konzentrieren uns stets auf Kinderrechte und Kinderschutz.
Wir fragen aber auch: Was zählen Kinder hierbei? Oder werden sie wieder nicht gesehen?
Wir konzentrieren uns stets auf Kinderrechte und Kinderschutz.
Hier die für uns wichtigsten Kritikpunkte:
– Jeder, der angibt, sich als »Frau« zu fühlen, kann sich Zugang zu Räumen verschaffen, die nur Frauen vorbehalten sind. In diesen Räumen befinden sich auch Kinder. Wir vertrauen Beschwichtigungen vom Bundesjustizminister Marco Buschmann, dass Betroffene keine Konflikte eingehen würden, nicht. Als hätte er vergessen, warum es gerade für Frauen und Mädchen Schutzräume gibt.
– Eltern können Namen und Geschlechtseintrag ihres Kindes jährlich ändern – ohne Beratung, Gutachten, Kontrolle. Wer prüft hier das Kindeswohl? Bisher konnte man keinen Einfluss darauf nehmen, ob man Junge oder Mädchen bekommt, ob das Kind das andere oder das gleiche Geschlecht anziehend findet.
– Jugendliche ab 14 Jahren können gegen Willen der Eltern mithilfe des Familiengerichts Namen und Geschlechtseintrag jährlich ändern – ohne Beratung, Gutachten, Kontrolle. Sogar zum Sorgerechtsentzug kann es kommen. So wird Elternrecht ausgehebelt. Was bedeutet das für Familien? Wer prüft, warum dieser so junge Mensch sein Geschlecht ablehnt? Erhalten alle Minderjährigen, auch missbrauchte oder die mit Behinderung, Hilfe, die sie brauchen, falls die Lösung nicht Änderung des Geschlechtseintrags sein sollte? Gerade in der äußerst sensiblen Zeit der Pubertät, die mit körperlicher und emotionaler Entwicklung verbunden ist, kann es zu Problemen kommen, mit denen unserer Meinung nach weniger unnachgiebig umgegangen werden sollte. Parallel müssen weiter Stereotype aufgelöst werden (»typisch Mädchen/typisch Junge« ist falsch und überholt).
Fazit: Wir sehen hier Missachtung von Elternrecht, Kinderrechte und Kinderschutz. Als Partei für Kinder, Jugendliche und Familien bleibt uns daher nichts anderes übrig, als dieses Gesetz, so wie es jetzt ist, abzulehnen.
– Jeder, der angibt, sich als »Frau« zu fühlen, kann sich Zugang zu Räumen verschaffen, die nur Frauen vorbehalten sind. In diesen Räumen befinden sich auch Kinder. Wir vertrauen Beschwichtigungen vom Bundesjustizminister Marco Buschmann, dass Betroffene keine Konflikte eingehen würden, nicht. Als hätte er vergessen, warum es gerade für Frauen und Mädchen Schutzräume gibt.
– Eltern können Namen und Geschlechtseintrag ihres Kindes jährlich ändern – ohne Beratung, Gutachten, Kontrolle. Wer prüft hier das Kindeswohl? Bisher konnte man keinen Einfluss darauf nehmen, ob man Junge oder Mädchen bekommt, ob das Kind das andere oder das gleiche Geschlecht anziehend findet.
– Jugendliche ab 14 Jahren können gegen Willen der Eltern mithilfe des Familiengerichts Namen und Geschlechtseintrag jährlich ändern – ohne Beratung, Gutachten, Kontrolle. Sogar zum Sorgerechtsentzug kann es kommen. So wird Elternrecht ausgehebelt. Was bedeutet das für Familien? Wer prüft, warum dieser so junge Mensch sein Geschlecht ablehnt? Erhalten alle Minderjährigen, auch missbrauchte oder die mit Behinderung, Hilfe, die sie brauchen, falls die Lösung nicht Änderung des Geschlechtseintrags sein sollte? Gerade in der äußerst sensiblen Zeit der Pubertät, die mit körperlicher und emotionaler Entwicklung verbunden ist, kann es zu Problemen kommen, mit denen unserer Meinung nach weniger unnachgiebig umgegangen werden sollte. Parallel müssen weiter Stereotype aufgelöst werden (»typisch Mädchen/typisch Junge« ist falsch und überholt).
Fazit: Wir sehen hier Missachtung von Elternrecht, Kinderrechte und Kinderschutz. Als Partei für Kinder, Jugendliche und Familien bleibt uns daher nichts anderes übrig, als dieses Gesetz, so wie es jetzt ist, abzulehnen.