Wir, die Lobbyisten für Kinder, laden Euch/Sie ein zur Versammlung von Wahlberechtigten für die NRW-Kommunalwahl 2025 in Bielefeld
Liebe Bielefelder Parteimitglieder, liebe interessierte wahlberechtigte1 Bürger der Stadt Bielefeld,
im Hinblick auf die Kommunalwahl in der kreisfreien Stadt Bielefeld im Herbst 2025 lade wir Euch/Sie hiermit herzlich zu einer Versammlung von Wahlberechtigten zur Aufstellung unserer Bewerberin für die Oberbürgermeisterwahl sowie der Bewerber, ggf. auch von Ersatzbewerbern, für die Ratswahl und die Wahl der Bezirksvertretungen ein.
Die Versammlung von Wahlberechtigten findet statt am
Sonntag, dem 06. April 2025 um 15:00 Uhr,
Siegfriedstr. 16 (Anbau), 33615 Bielefeld.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung sowie Abstimmung über die Tagesordnung
- Formales
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Genehmigung der Tagesordnung
- Wahl eines Wahlvorstandes und der Stimmauszähler
- Wahl eines Schriftführers für die nach dem Muster der Kommunalwahlordnung (KWahlO) anzufertigenden Niederschriften
- Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern, die neben dem Versammlungsleiter nach dem Muster der KWahlO an Eides statt versichern, dass die Wahlen der Bewerber, die Festlegung ihrer Reihenfolge und die Bestimmung von Ersatzbewerbern in geheimer Abstimmung erfolgt sind
- Wahl einer Vertrauensperson und stellv. Vertrauensperson für die nach dem Muster der KWahlO dem Wahlleiter einzureichenden Wahlvorschläge
- Vorstellung des Programms
- Hinweise und Feststellungen zum Aufstellungsverfahren sowie Beschluss über das Wahlverfahren
- Wahl der Bewerberin für die Oberbürgermeisterwahl
- Wahl der Bewerber für die Ratswahl
- Wahl der Bewerber für die Wahlbezirke des Bielefelder Stadtrats
- Wahl der Kandidaten für die Liste zum Stadtrat der Stadt Bielefeld
- Wahl der Kandidaten für die Liste für die Bezirksvertretungen
- Verlesen und Genehmigung der Niederschriften nach dem Muster der KWahlO
- Verschiedenes
- Schlusswort und Ende der Veranstaltung
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Reese (Generalsekretärin Landesverband NRW Lobbyisten für Kinder)
1 Sie Hinweis Nummer 3
Wichtige Hinweise:
- Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, damit Ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüft werden kann.
- An den Wahlen können nur am Versammlungstag im Gemeindegebiet zur Kommunalwahl nach Maßgabe des Kommunalwahlgesetzes wahlberechtigte Personen teilnehmen. Wahlberechtigt für die Wahl in Bielefeld ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Bielefeld seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
- Wahlverfahren: Die ordentliche Wahl erfolgt im Anschluss durch eine geheime, schriftliche Wahl auf Stimmzetteln. Folgendes Wahlverfahren wird vorgeschlagen: Eine Blockwahl ist möglich, wenn pro Platz nur ein Kandidat zur Verfügung steht. Ein Kandidat ist gewählt, wenn sie/er die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.